Samstag, 23. November 2013

Leisten Don Draghi und seine Europäische Zentralbank Beihilfe zum versuchten und vollendeten Eingehungsbetrug?


Im Gegensatz zu vielen anderen habe ich mich nie dagegen ausgesprochen, dass bei einer Bankeninsolvenz auch die Einleger haften.  Ich hege jedoch keinen Neid oder gar Hass gegen die "Reichen".
Aber ganz abgesehen davon, dass ich selber nicht dazugehöre, möchte ich definitiv NICHT als Steuerzahler die Vermögenserhaltung der Geldbesitzer finanzieren.
Trotzdem breche ich hier eine Lanze für wohlhabende Kapitalbesitzer (in ihrer evtl. Eigenschaft als Bankeinleger) - wenn auch nur für eine ganz bestimmte Gruppe davon.
 
Um diese Überlegungen zu entwickeln, muss ich freilich etwas weiter ausholen.

Ein Geschäftsführer einer eigentlich schon insolventen Firma begeht (sofern ihm die Insolvenz bekannt ist oder sein musste) einen Betrug ("Eingehungsbetrug" - http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug), wenn er Verpflichtungen eingeht (also z. B. Waren bestellt oder Arbeitnehmer einstellt), welche die Fa. nicht mehr bezahlen kann. (Dadurch wird er auch persönlich schadenersatzpflichtig.)
Die Europäische Zentralbank hat, wie alle Zentralbanken, die Funktion eines Geldverleihers der letzten Instanz (engl. "Lender of last resort").
Das ist dann legitim und ökonomisch auch sinnvoll, wenn es darum geht, eine (momentan) ZAHLUNGSUNFÄHIGE, ABER NICHT ÜBERSCHULDETE Bank zu retten.
Wenn also die Einleger bei einer Bankenpanik (engl. bank run) ihr Geld abziehen, obwohl die Bank wirtschaftlich gesund ist.
"Gesund" heißt, dass die Bank nicht überschuldet ist: Die vergebenen Kredite müssen also voraussichtlich im Wesentlichen einziehbar sein. (Etwas Schwund ist zwar immer, aber das müssen das Eigenkapital und die Gewinne abfangen können).
 
Wo das nicht mehr der Fall ist, sondern die tatsächlichen bzw. absehbaren Verluste das Eigenkapital übersteigen (wie beispielsweise seinerzeit bei den zypriotischen Banken, die schon lange vor der "Zypernrettung" überschuldet waren, aber von der zypriotischen Zentralbank, und damit letztlich vom EZB-System, mit Krediten über Wasser gehalten wurden), ist eine Bank ÜBERSCHULDET.
 
Ohne Zufuhr von frischem Geld, und zwar von EIGENKAPITAL, sind solche Banken nicht mehr zu retten.
Jedenfalls nach deutschem Recht macht sich ein Bankvorstand m. E. strafbar, wenn er diese Lage seiner Bank kennt, sein Unternehmen aber dennoch weiterbetreibt.

Als Straftatbestand kommt nicht nur die Insolvenzverschleppung in Betracht.
Vielmehr wäre (bzw. konkret im Eurosystem, und dort zumindest in Zypern: war) nach meiner Überzeugung bei richtiger Würdigung auch der Straftatbestand des EINGEHUNGSBETRUGES erfüllt. Und zwar insoweit, als NEUE Einlagen eingeworben, oder jedenfalls angenommen werden (bzw. wurden).

Auch die Beihilfe zum Betrug ist strafbar. Ohne die Liquiditätskredite, die es den betroffenen zypriotischen Banken ermöglicht haben, ihre Geschäfte trotz längst eingetretener Überschuldung noch eine ganze Weile weiterhin zu betreiben, hätten diese Banken schließen müssen. Und damit auch keine neuen Einlagen mehr annehmen können.
Insoweit hat die zypriotische Zentralbank aus meiner Sicht vorsätzliche Beihilfe zum Betrug geleistet. Das EZB-System hat das geduldet, obwohl es die Möglichkeit hat, solche kriminellen Aktivitäten zu unterbinden (s. u.).
Strafbar ist auch schon ein lediglich VERSUCHTER Betrug, und ebenso die Beihilfe zu einem Betrugsversuch.
Diese Tatbestände dürften bei verständiger Würdigung in ALLEN Fällen erfüllt sein, in denen eine Zentralbank einer überschuldeten Geschäftsbank trotz Kenntnis von der Überschuldungslage noch Kredite gewährt, und die Geschäftsbank neue Kundeneinlagen entgegen nimmt.
 
Selbst wo kein Neugeschäft mehr betrieben wird, können Altkunden im Haftungsfalle benachteiligt sein. Nämlich dadurch, dass andere Kunden ihre Einlagen in der Zwischenzeit abziehen konnten, und sich dadurch der Haftungsbetrag für die verbliebenen Einleger erhöht.

Die Europäische Zentralbank hat mindestens über das sog. ELA-Instrument (Emergency liquidity assistance, dt. etwa: Liquiditäts-Nothilfe) mindestens in Zypern (aber mit Sicherheit auch anderswo, und noch jetzt) Banken Kredite gegeben, die bereits überschuldet waren.
Technisch läuft das über die jeweilige nationale Zentralbank, aber die EZB kann solche Maßnahmen, die eine Form der Notenbank-Geldschöpfung sind, ablehnen. In ihrer Ausarbeitung "Die Geldpolitik des Eurosystems" (die ihrerseits wohl ein Kapitel in einem Buch über Geld usw. für Schulen ist) erläutert die Bundesbank unter Ziff. 6.3.5 (S. 190; Hervorhebung von mir):
"Liquiditätshilfe im Notfall
Mithilfe der Liquiditätshilfe ELA (Emergency Liquidity Assistance) kann eine nationale Zentralbank des Eurosystems einer Geschäftsbank zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses für begrenzte Zeit Zentralbankgeld zur Verfügung stellen. Der EZB-Rat kann die Gewährung solcher Notkredite allerdings mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ablehnen. Die nationale Zentralbank kann selbst entscheiden, was sie als Sicherheit für die gewährten Kredite akzeptiert. Kommt es aus solch einem Nothilfekredit zu einem Verlust, muss diesen allein die nationale Zentralbank tragen. Im Zuge der Krise haben mehrere Zentralbanken des Eurosystems ELA gewährt."
 
Die Verlusttragung durch die nationale Bank ist natürlich graue Theorie. Wenn die Verluste das Eigenkapital der Notenbank übersteigen, und der jeweilige Staat ebenfalls pleite ist, bleiben diese beim Eurosystem insgesamt hängen.
Vor allem aber handelt es sich bei der Vergabe von Zentralbankkrediten Geschäftsbanken dann nicht mehr um "Überbrückung eines Liquiditätsengpasses", wenn die Bank längst überschuldet ist.
 
Und nicht nur das. Indem griechische Wirtschaftssubjekte diese Mittel verwenden, um beispielsweise in Deutschland einzukaufen (oder ihre Gelder nach Deutschland zu verschieben), erhöht sich auch noch der Target-Saldo der Deutschen Bundesbank, und damit das deutsche Haftungsrisiko. So erfahren wir im Blog "Sober Look" (Nüchterne Betrachtung) in dem Artikel "Greek ELA growth poses increasing risks for the Eurosystem" vom 22.05.2012:
"The ECB is not openly discussing this, but these ELA euros are coming from TARGET2, further raising GoB's liability to the rest of the Eurosystem."
Und in dem ausführlichen und höchst informativen WELT-Artikel "Jeder druckt für sich allein" von Matthias Brendel und Sebastian Jost (20.05.2012) heißt es:
"ELA sei für die Krisenstaaten eine Lizenz, praktisch unkontrolliert eigenes Geld zu drucken, knurren nordeuropäische Notenbanker. Und die übrigen Zentralbanken in Euroland müssen dieses Spiel sogar indirekt finanzieren. Denn die ELA-Mittel, die die Notenbanken in der Peripherie an ihre Banken ausgeben, leihen sie sich wiederum beim Euro-System insgesamt. Damit werden die Kredite Teil der sogenannten Target-Verbindlichkeiten gegenüber der EZB, über deren Risiken ohnehin seit Monaten gestritten wird. Diese werden wiederum von den nationalen Notenbanken jener Länder finanziert, in die ängstliche Anleger derzeit ihre Milliarden tragen - allen voran von der Deutschen Bundesbank."
 
 
Wer in Kenntnis der Überschuldungslage einer Bank

 a) diese als Vorstand weiterhin betreibt und insbesondere neue Kundeneinlagen einwirbt oder annimmt
b) dieser als Notenbank in Kenntnis der Überschuldung den (vorübergehenden) Fortbestand  ermöglicht (und damit die Überschuldung verschleiern hilft) sowie
c) als staatliches Aufsichtsorgan in Kenntnis der Überschuldung ein solches Geldinstitut nicht unverzüglich schließt
 
macht sich m. E.:
 
zu a) des versuchten oder vollendeten Betruges schuldig
zu b) der Beihilfe dazu und
zu c) einer vorsätzlichen Amtspflichtverletzung, der nach meinem Verständnis jedenfalls in Deutschland (aber vermutlich ebenso in anderen Staaten) einen Schadenersatzanspruch (immer bezogen auf die NEU-Einleger!) gegen den Staat begründet.
 
Bisher habe ich noch nicht gelesen, dass DIESER Aspekt (also die - möglichen - Schadensfolgen einer vorübergehenden Rettung überschuldeter Banken für NEUE Einleger, bzw. für die wegen zwischenzeitlichem Abzug anderer Einlagen mit erhöhten Beträgen haftenden ALTEN Einleger) in der öffentlichen Debatte aufgegriffen worden wäre.
 
Dieser Aspekt sollte aber m. E. sowohl in der wissenschaftlichen Debatte (Bank- und Rechtswissenschaft) wie natürlich ganz besonders auch auf der politischen Ebene massiv thematisiert werden.
Es ist höchste Zeit, dass wir den EZB-Schwindel mit allen (legalen) Mitteln und auf allen Ebene enthüllen und ihn bekämpfen!
 
 
Wenn ich in der Überschrift den EZB-Präsidenten Mario Draghi polemisch als "Don Draghi" bezeichne, dann nicht nur deshalb, weil die Europäische Zentralbank die oben geschilderten Betrügereien an Bankkunden duldet.
 
Auch sonst toleriert, fördert oder praktiziert Draghis EZB jede Menge Missstände, die mit einem guten kaufmännischen Geschäftsgebaren absolut unvereinbar sind, die das Eigenkapital des Zentralbankensystems gefährden, die Geldversorgung inflationär ausweiten und - sogar die Bemühungen um eine Kompletterhaltung der Eurozone direkt sabotieren.
 
Mehr zu diesen Praktiken vgl. meine Blotts
 
Es ist höchste Zeit, dass wir, die Völker Europas, diesen Saustall - nicht lediglich ausmisten: Sondern dass wir ihn insgesamt niederlegen! Also das Euro-Experiment schnellstens beenden!

 
Weitere Internet-Informationen zum Thema ELA (die ich selber allerdings größtenteils nicht vollständig gelesen habe):
 
 
ceterum censeo
 Blockis* bluten brave Bürger!
Deshalb Deutschland in Europa:
Weder Zuchtmeister, noch Zahlmeister!

* Die eurofetischistischen "Blockparteien" CDUCSUFDPGRÜNESPD
Textstand 03.04.2024

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