Freitag, 21. September 2012

Der Heuwagen des Euro wird von germanischen Ochsen gezogen. Wie Karlsruhe das ESM-Ding gedreht hat


Dass die Deutschen die Demokratie nicht wirklich verinnerlicht haben, hat sich in der (fehlenden) Debatte vor der bzw. über die ‚ESM-Eilentscheidung‘ des Bundesverfassungsgerichts vom 12.09.2012 gezeigt.

Mittwoch, 19. September 2012

Verfassungsgericht verscheißert verängstigtes Volk: Eine quasi-juristische Urteilsschelte der Karlsruher ESM-Entscheidung vom 12.09.2012


Mit seinem Urteil vom 12.09.2012 (Az.: 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12, 2 BvR 1438/12, 2 BvR 1439/12, 2 BvR 1440/12 und 2 BvE 6/12) hat das Bundesverfassungsgericht zunächst Eilanträge im Wesentlichen abgewiesen, die sich im Kern gegen drei Entscheidungen des Bundestages richteten.
Rein formal wurde damit zwar noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Sobald sichergestellt ist, dass einige klarstellende Vorbehalte zur Vertragsauslegung völkerrechtlich wirksam von den Vertragspartnern akzeptiert werden, darf aber der Bundespräsident den Vertrag nun unterschreiben. Damit wird Deutschland ihn ratifiziert haben und aus diesem Grunde sind mit der aktuellen Gerichtsentscheidung die Würfel schon jetzt gefallen.

Mittwoch, 12. September 2012

Bailoutverbot, ruhe sanft in Karlsruhe! Das Bundesverfassungsgericht hat dir den endgültigen Todesstoß versetzt: gerade mal ein Jahr, nachdem es dich für unentbehrlich erklärt hatte. SIC TRANSIT GLORIA CURIAE


Wenigstens die Überschrift wollte ich heute am nine/twelve zur historischen Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts noch ins Netz stellen, weiterer Text folgt später.

Hier aber wenigstens noch die Links
  • zur Pressemitteilung des BVerfG
  • zur heutigen Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren (formal noch nicht die endgültige Entscheidung, aber weil der Bundespräsident den Vertrag nun - mit einigen völkerrechtlichen Vorbehalten - unterschreiben darf und ihn Deutschland damit ratifiziert hat, sind mit dieser Entscheidung im Ergebnis die Würfel gefallen) (Az.: 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12,  2 BvR 1438/12,  2 BvR 1439/12, 2 BvR 1440/12 und 2 BvE 6/12)

Sonntag, 9. September 2012

TARGET2: Zur Werthaltigkeit der deutschen Bundesbank-Forderungen bei einem Austritt Deutschlands oder einem Zerfall der Eurozone


Die Euhaftungslobbyisten jagen uns Bürgern gerne Angst ein, nach dem Motto: "Wenn der Euro zerfällt, geht die Welt unter". Jedenfalls werden gigantische Verluste für Deutschland vorhergesagt, insbesondere bei den TARGET2-Forderungen der Deutschen Bundesbank.

In Wahrheit sind für den Fall eines Auseinanderbrechens der Eurozone im Bereich des Zentralbankensystems -3- Forderungsarten zu unterscheiden:

Mittwoch, 5. September 2012

Minister Schäuble fordert Verfassungsgericht zur Rechtsbeugung auf


Am 03.09.12 las man z. B. in den DWN (Deutsche Wirtschafts Nachrichten):
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kommende Woche den Euro-Rettungsfonds ESM und den EU-Fiskalpakt durchwinken werde. … Schäuble sagte am Montag bei einer Konferenz in Straßburg, er sei sicher, dass das Gericht die europäischen Vereinbarungen nicht blockieren werde. Die Bundesregierung habe beide Verträge gewissenhaft geprüft und keinen Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt.“
 
Die Bundesregierung hat mit Sicherheit beide Verträge intensiv geprüft. Hätte sie sie aber wirklich gewissenhaft geprüft, wäre der Verstoß gegen das Grundgesetz offenkundig. Die Verfassungswidrigkeit des ESM folgt zwingend aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Sonntag, 2. September 2012

Die Verfassungswidrigkeit des ESM folgt zwingend aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts


Ob der Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verfassungswidrig ist oder nicht, ergibt sich nicht direkt aus dem Grundgesetz selber. Natürlich ist es jedem freigestellt, ins Grundgesetz zu schauen und insoweit seine Meinung zu äußern.
Wenn man jedoch konkret die Erfolgschancen der gegenwärtig beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen den ESM usw. beurteilen will (wichtig: es geht nicht nur um den ESM - s. u.!), muss man sich die einschlägige Rechtsprechung des Gerichts anschauen. Wie hat es sich früher zu Fällen geäußert, die in Bezug zu den aktuellen Verfahren stehen?

Samstag, 1. September 2012

Amicus Curiae Brief an Karlsruhe: Feste Burg der Demokratie oder größte Heißluftfabrik der Welt? Wenn das Bundesverfassungsgericht seine eigene EFSF-Entscheidung vom 07.09.2011 ernst nimmt, wird es am 12.09.2012 die Einführung der Bailout-Vorschrift in Art. 136,3 AEUV und Deutschlands Beitritt zum ESM stoppen


Bundesverfassungsgericht
- Zweiter Senat -
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Betr.: Amicus Curiae Brief zu den Verfassungsbeschwerden gegen (Einführungsgesetze zum) ESM usw.;
(Az. 2 BvR 1390/12 u. a.?)

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,


in welcher Eigenschaft, bzw. mit welcher Legitimation, schreibe ich Ihnen?
Jedenfalls stellt mein vorliegendes Schreiben keine eigene Verfassungsbeschwerde dar.
Man könnte es als einen Amicus Curiae Brief verstehen.